Arbeitsschutz und Unfallverhütung für Trainer
Die zweite, gut besuchte T.O.C-Runde des Jahres wurde am 19. März um 19.00 Uhr durch
Christa Bender-Hörmandinger mit organisatorischen Apekten eröffnet, bevor Moderator
Christoph Andres den Fachvortrag von Michael Grönheim einleitete.
Zum Thema Arbeitsschutz und Unfallverhütung für Trainer ging es zunächst um die
rechtlichen Grundlagen. Wer ist zum Beispiel bei einer Exkursion mit Teilnehmern
verantwortlich für die ‚Abgrenzung besonderer Gefahren‘ – hier reicht schon der
Straßenverkehr! – oder gar für den Unfall eines Teilnehmers? Ist die Delegation von
Verantwortung grundsätzlich möglich?
Geregelt ist dies unter anderem in § 5 Arbeitsschutzgesetz – hieraus leitet sich die
Verpflichtung eines jeden Trainers zum Durchführen einer Gefährdungsanalyse ab, die
regelmäßig zu aktualisieren, zu dokumentieren und bekannt zu geben ist.
Die Gefährdungsnanalyse war zentraler Begriff des Abends – wer ist beispielsweise
für die Sicherung der Kabelkanäle am Boden von Unterrichtsräumen verantwortlich? Der
Trainer oder der Rauminhaber? Wie weit reichen die Verpflichtungen selbständiger Trainer,
und wie können sie sich gegen Gefährdungen absichern?
Hierzu präsentierte Michael Grönheim praxisnahe Tips und zwei griffige Merkregeln:
F ührsorgepflicht
A ufbau und Ablauf
S icherheit
T eam
und den Maßnahmenkatalog für die Pflichten eines Unternehmers
T echnisch
O rganisatorisch
P ersonell
Selbstverständlich gab es auch am 19. März nach dem interessanten und spannenden
Vortrag genügend Raum, um die aufgekommenen Fragen der Mitglieder zu klären.